Was gehört nicht in die Toilette?
Von der Planung bis zur Inbetriebnahme der Kanalhausanschlüsse
Anmeldung/Bestellung
Der neue Hausanschluss wird vom Bauherrn beim Abwasserbetrieb der Stadt Bebra beantragt. Notwendig ist hierfür das Antragsformular, das Sie direkt herunterladen oder aber per E-Mail anfordern können. Der Antrag muss mit einem Lageplan (Maßstab 1:1.000) und einem Bauplan (in der Regel das Kellergeschoss im Maßstab 1:100) versehen und unterschrieben beim Abwasserbetrieb eingereicht werden.
Soll ein vorhandener Kanalhausanschluss erneuert werden, muss ebenfalls ein Antrag vorgelegt werden. Den speziellen Vordruck können Sie ebenfalls direkt herunterladen oder per per E-Mail anfordern.
Die Informationen zu den Wasser-, Strom- und Gasanschlüssen können Sie auf den entsprechenden Seiten abrufen.
Wie geht es weiter?
Sobald Ihr Antrag bei uns vorliegt, prüfen wir, wie Ihr Neubau angeschlossen werden kann und ob eine Koordination der erforderlichen Hausanschlussarbeiten mit der Stadtwerke Bebra GmbH für die Versorgung (Wasser im gesamten Stadtgebiet, Gas in Bebra und dem Stadtteil Weiterode, Strom nur in der Kernstadt) sowie der Telekom und der EAM und damit eine gemeinsame Verlegung in einem Graben erfolgen kann.
Wer legt die Leitungsführung fest?
Der Verlauf der Hausanschlussleitung zwischen der Sammelleitung in der Straße bis zur Grundstücksgrenze legen die Fachleute des Abwasserbetriebes fest, wobei Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Auf dem Baugrundstück kann die Leitungsführung frei gewählt werden
Wer führt die Arbeiten aus?
Die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum werden entweder durch einen von uns beauftragten Unternehmer ausgeführt. Dabei erfolgt die gesamte Abwicklung durch unsere Mitarbeiter. Grundlage für die Vergabe ist eine entsprechende Ausschreibung unter Fachfirmen. Die Kosten werden dem Grundstückseigentümer nach Abschluss der Arbeiten in der tatsächlich entstandenen Höhe weiterberechnet. Ein Zuschlag wird nicht erhoben.
Sie können aber auch diese Arbeiten selbst durch einen zugelassenen Unternehmer ausführen lassen. In diesem Fall müssen Sie sich allerdings selbst um die Bauleitung und Abrechnung kümmern. Der Abwasserbetrieb nimmt dann lediglich den Anschluss bei offenem Rohrgraben ab. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen zugelassenen Unternehmer handelt, d.h. er muss über eine entsprechende Genehmigung der Stadt Bebra (Bauverwaltungsamt) verfügen. Die Antragsformulare konnen Sie entweder direkt herunterladen oder per E-Mail anfordern.
Was ist noch zu beachten:
Der Anschluss von Quellen und Drainagen an das Abwassernetz der Stadt Bebra ist nicht zulässig. Beachten Sie bitte auch die Regelungen in Ihrer Baugenehmigung zu diesem Thema.
Auf dem Baugrundstück ist ein Reinigungs- und Übergabeschacht nach DIN 1986 zu errichten. Nähere Einzelheiten können Sie hier herunterladen.
Rechtliche Grundlagen
Die Abwasserbeseitigung und damit die Planung, Errichtung und Unterhaltung von Abwasseranlagen ist dem Bereich der Daseinsvorsorge und damit der schlicht-hoheitlichen Verwaltung zuzuordnen. Die Grundstücksanlieger sind durch die Entwässerungssatzung der Stadt Bebra (EWS) zum Anschluss und zur Benutzung der öffentlichen Kanalisation verpflichtet. Es besteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungs- und Leistungsverhältnis.
Entwässerungssatzung der Stadt Bebra
Die Stadt Bebra hat Änderungen der Entwässerungssatzung zum 01.01.23 vorgenommen. Es wurden Änderungen bei den folgenden Paragraphen vorgenommen: § 24 Abs. 1, § 26 Abs. 1 und 2.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Bebra stellt die aktuelle Version zum direkten Download zur Verfügung (pdf-Format).
Entwässerungssysteme
Die Kanalisationsanlagen werden entsprechend den äußeren Bedingungen entweder im Trennsystem, im Mischsystem oder in einer gewissen Vermischung der verschiedenen Systeme betrieben.
Im Trennsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser voneinander getrennt in jeweils einer eigenen Kanalleitung abgeführt.
Im Mischsystem werden sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser in einer gemeinsamen Leitung abgeführt. Dabei überwiegt das Niederschlagswasser eindeutig und bestimmt die Größe des Kanalquerschnittes. Die Kanäle werden in der Regel als sogenannte „Freispiegelkanäle“ berechnet und betrieben.
REGENWASSERZISTERNEN
Sie planen den Bau einer Regenwasserzisterne in Bebra? Dann haben wir hier die richtigen Informationen für Sie. Vom Aufbau einer Regenwasseranlage bis hin zu Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen werden alle Fragen beantwortet. Für die Bürger der Stadt Bebra ist diese Broschüre kostenlos erhältlich. Interessierte außerhalb Bebras erhalten die Unterlagen zum Selbstkostenpreis zuzüglich Porto. Hier können Sie die Broschüre bestellen.
Sollten Sie sich für den Bau einer Anlage entscheiden, sind die Regelungen der Entwässerungssatzung der Stadt Bebra in jedem Fall zu beachten.
Die Satzung schreibt unter anderem vor, dass eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt werden muss. Das erforderlichen Antragsformular können Sie direkt herunterladen oder per E-Mail anfordern.
Entsiegeln und versickern
Wenn Sie Informationen zum Thema suchen, bietet unsere Broschüre einen guten Einstieg und hilft Ihnen, Ihre eigene Maßnahme zu planen. Sinnvoll kann auch eine Versickerung des Überlaufes einer Regenwasserzisterne sein.
Für die Bürger der Stadt Bebra ist diese Broschüre kostenlos erhältlich. Interessierte außerhalb Bebras erhalten die Unterlagen nach Erstattung der Portokosten.
„Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz“
„Feuerwehr musste Keller leer pumpen“ oder ähnliche Sätze findet man immer wieder in Zeitungsberichten über Wolkenbrüche oder die Folgen heftiger Gewitterregen in besiedelten Gebieten. Keller und andere tiefliegende Räume werden überflutet, weil manches Haus nicht genügend gegen Kanalrückstau gesichert ist.
Um Ihnen hier unliebsame Überraschungen zu ersparen, stellen wir Ihnen das vollständige Merkblatt zum direkten Download zur Verfügung.